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Schulbeitrag und Schulordnung

Schulbeitrag

Der Schulbeitrag (Schulgeld) wird individuell mit den Eltern in vertraulichen Gesprächen vereinbart. An unserer Schule sind Familien aller Einkommensschichten willkommen. Im Sinne einer sozialen Gemeinschaft tragen Familien mit höherem Einkommen mit höheren Beiträgen dazu bei, dass einkommensschwächere Familien entlastet werden können.

Da die öffentlichen Zuschüsse nicht ausreichen, um eine gute Schule zu betreiben, muss ein substantieller Anteil des Haushalts durch Elternbeiträge erbracht werden.

Unsere Schule ist eine Schule für alle Kinder. Wir sondern nicht (Art.7 GG). Das heißt, es besteht für jede Familie die Möglichkeit ihre Kinder an unsere Schule zu gehen zu lassen, unabhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Im Sinne einer sozialen Gemeinschaft tragen Familien mit höherem Einkommen mit höheren Beiträgen dazu bei, dass auch einkommensschwächere Familien ihren Verhältnissen entsprechende Beiträge zahlen können.

Daher haben wir kein festgesetztes Schulgeld. Der tatsächliche Schulbeitrag wird mit den Eltern im persönlichen, vertraulichen Gespräch vereinbart. Dabei wird zur Orientierung das Netto-Einkommen der Familie zugrunde gelegt.

Das pädagogische Aufnahmeverfahren ist unabhängig von der Beitragsfindung.

Die Verwaltungsgebühr bei Aufnahme eines Kindes beträgt derzeit 75,- €.

Beitragsgespräche

Unsere Schulordnung

Jede Schule hat eine Schulordnung - so auch die Waldorfschule. Als Schule in freier Trägerschaft ist unserer Schulordnung nicht vom Schulamt vorgegeben, sondern wird von der Schulgemeinschaft gemeinsam erarbeitet, geprüft und immer wieder überarbeitet oder angepasst.

Schulordnung