Skip to main content

Medienpädagogik

Medienerziehung im Rahmen der Waldorfpädagogik ist auf die Entwicklung des Kindes ausgerichtet. Dabei geht es darum, bis zur Schulreife zunächst die gesunde Entwicklung der leiblichen und seelischen Kräfte der Kinder zu "ermöglichen" und diese in den ersten Schuljahren als Grundlage einer späteren Medienmündigkeit dann weiter zu stärken. Getreu des Mottos "mit allen Sinnen Kind sein" dienen vielfältige und differenzierte Sinneserfahrungen dabei dem Selbsterleben und dem Ausbilden des Körpers als Instrument des eigenen Willens.

Die ersten Schritte mit digitalen Medien finden deshalb ab Klasse 6 im Unterricht statt. Dieses Lebensalter will den ersten Blick hinter die Kulissen der Welt wahrnehmen, will erkennen und verstehen. Dies betrifft in großem Maße auch die digitalen Medien, die im Alltag allgegenwärtig sind.
Die Rücksichtnahme auf die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder in den ersten fünf Schuljahren bedingt das gesunde Aufwachsen und Miteinander. Zudem können die in diesem Zeitraum erworbenen und verfeinerten Fähigkeiten nun angewandt und verwandelt werden. Vorangestellt ist somit das analoge Erleben, Spüren und Verstehen.

Mit dem Lesen und Schreiben in der ersten Klasse ist der Beginn der Medienpädagogik zu finden. Diese Kulturtechnik ist die Basis aller weiteren Medienformen, egal ob nun analog oder digital.

Unsere Zielsetzung ist es, Anregungen zu schaffen, die es den Schülern ermöglichen eben jene Fähigkeiten zu entwickeln und zu üben, die für einen verantwortungsvollen Umgang im Informationszeitalter notwendig sind.

Am Ende ihrer Schulzeit sollen sich die Schüler sicher und kompetent in der Medienwelt bewegen können sowie aus eigener Erfahrung heraus beurteilen können, wann und wie digitale Techniken sinnvoll eingesetzt werden sollten.

Vorbild und Nachahmung - zum Schutz der Schul- und auch der Kindergartenkinder, die unser Schulgelände auf dem Weg zur Kindertagesstätte durchqueren, ist in der Schulordnung verankert, dass mobile Endgeräte auf dem Schulgelände nicht verwendet werden. Schüler*innen und Schüler der Oberstufe haben einen eigenen kleinen Oberstufenraum, in dem die Benutzung erlaubt ist.